Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom 2012-04-24 11:19:21

1. Geltungsbereich


SCHLAUGAMES, erarbeitet und angeboten von Paul Kiesler und Gabriel Brune, ist ein Online Verzeichnis und Newsportal für Spiele, welchem wichtige Geschäftsbedingungen und Datenbestimmungen zugrunde liegen.


2. Newsletter


Der Newsletter kann jederzeit mit dem in der eMail angegebenen Link abbestellt werden. Hierbei wird die eMail-Adresse unwiderruflich vom Server gelöscht. Hiervon ausgenommen sind die eMail-Adressen von Entwickler-Accounts - siehe Entwickler-Accounts.


3. Entwickler-Accounts


Ein Entwickler-Account wird manuell durch die Betreiber angelegt, nachdem dies vorher von dem Entwickler erwünscht wurde.
Die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgt durch den Account-Inhaber mit dem Setzen eines Häkchen (Checkbox) und dem abschließenden Speicher-Button.
Um Missbrauch zu unterbinden wird beim Abschließen der Anerkennung der AGB die IP-Adresse, der IP-Host und der Zeitpunkt gesichert.
Mit der Eintragung von News, Spielen und dazugehörenden Bildern räumt der Entwickler den Betreibern von SCHLAUGAMES ein Nutzungsrecht für diese Inhalte ein. Das Nutzungsrecht kann jederzeit zurückgezogen werden. Der Entwickler hat die Möglichkeit selbst eigene News, Spiele und Bilder zu entfernen.
Für die Nutzung von SCHLAUGAMES werden Cookies auf dem Rechner des Entwicklers abgespeichert. Diese enthalten nur Informationen über das Benutzerkonto und sonst keine persönlichen Daten.
Der Entwickler kann jederzeit seinen Account im internen Bereich löschen.


4. Schlussbestimmung


Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von SCHLAUGAMES ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Betreiber behalten sich vor, Änderungen mit Einhalt der gesetzlich vorgegebenen Fristen, vorzunehmen und den Nutzer über die Änderungen rechtzeitig zu unterrichten.
Gerichtsstand: Offenbach am Main
Sollte eine dieser Bestimmungen rechtsungültig sein oder werden, so berührt das nicht die AGB als Ganzes.

Obertshausen, 24. April 2012